Das Paket zum Schulstart war auf Drängen der SPD noch unter der Großen Koalition im Bund ausgeweitet worden und sieht eine Zahlung von 100 Euro vor, um Familien beim Erwerb der persönlichen Ausstattung ihrer Kinder für die Schule zu unterstützten.
Familien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, wurde bereits zuvor für jedes Kind in der Höhe von 215 bis 287 Euro – je nach Alter des Kindes - zuerkannt. Seit dem vergangenen Schuljahr steht ihnen laut neuem Familienleistungsgesetz auch eine zusätzliche Leistung für die Schule zu: Jedes Kind erhält von der ersten Klasse an zu jedem Schuljahresbeginn 100 Euro. Die gilt auch für Bezieherinnen und Bezieher des Kinderzuschlags.
„Die Leistung wird bis zum Abitur und auch für den Unterricht in Berufsschulen gezahlt“, betont der Sozialdemokrat Degen. Das Geld solle zweckgebunden in Ranzen, Hefte, Stifte und weiteren persönlichen Schulbedarf investiert werden. Die zuständigen Behörden können Nachweise darüber verlangen, ob das Geld sachgerecht verwendet wurde. Schülerinnen und Schüler, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten das Geld, wenn sie Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung haben. Auch hier kann im begründeten Einzelfall die Verwendung überprüft werden.
"Die 100 Euro entlasten die Familien bei der jährlichen Anschaffung der schulischen Grundausstattung und sorgen für mehr Chancengleichheit. Denn Bildungserfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, so der Bildungspolitiker Degen.




